Im Jahr 2016 ist die Zahl der Abholanordnungen stark angestiegen und erreicht mit 61.474 Anordnungen wieder den Stand von 2012. In den Vorjahren war die Zahl der Anordnungen auf 48.327 (2015) bzw. 48.350 (2014) gefallen.
Ausschlagebend hierfür ist der Rückgang bei den kommunalen Optierungen. So sind in der ehemals ertragreichen Sammelgruppe 3 nach der Verschiebung der UE- und IT-Produkte in die Sammelgruppe 5 nur noch kostenintensive Bildschirmgeräte enthalten und diese werden kaum noch optiert. Die Folge ist ein Anstieg von 7.040 Anordnungen in 2015 auf 11.977 Anordnungen in 2016.
Aber auch die Abholungen aus der Sammelgruppe 1 haben sich von 1.727 in 2015 auf 3.605 in 2016 mehr als verdoppelt. Vermulich spielt hier die Angst vor den Rücknahmen der teuren Nachtspeichergeräte eine wichtige Rolle.
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