Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das neue ElektroG2 in Kraft getreten. Im ersten Schritt sind die Änderungen für die meisten Hersteller noch recht einfach und überschaubar. Kompliziert wird es im zweiten Schritt mit der Umstellung der Produktkategorien von aktuell 10 auf nur noch 6 Kategorien werden.
Nachfolgend eine Übersicht der praktischen Änderungen im ElektroG2:
- Jeder Hersteller ist verpflichtet, beim Anbieten und auf Rechnungen seine Registrierungsnummer anzugeben.
- Ab dem 24.07.2016 startet die Handelsrücknahme. Dann muß der Handel ab einer Ladenfläche von 400m² alle Altgeräte zurücknehmen, deren Kantenlänge ein Maß von 25cm nicht überschreitet. Größere Altgeräte müssen nur zurückgenommen werden, wenn der Kunde ein gleichartiges Produkt im Handel erwirbt. Onlinehändler müssen ab 400m² Laden/Lagerfläche eine Rücknahme der Altgeräte in zumutbarer Entfernung des Kunden organisieren.
- Alle Inverkehrbringer in Deutschland ohne eigenen Firmensitz benötigen einen Bevollmächtigen in Deutschland, der als rechtlicher Ansprechpartner auftritt. Die bisherigen Registrierungen dieser Inverkehrbringer entfällt, eine Neuregistrierung über den Bevollmächtigten wird spätestens zum 24.04.2016 notwendig.
- Leuchten und Photvoltaikmodule sind bis zum 24.01.2016 zu registrieren.
- Die Sammelgruppen werden geändert. Die Gasentladungslampen und die LED werden gemeinsam gesammelt. Die Bildschirmgeräte werden künftig getrennt von anderen Geräten der Informations- und Telekommunikationstechnik in der Sammelgruppe 3 gesammt. Die neue Bezeichnung lautet: Bildschirme, Monitore und TV-Geräte. Beide Änderungen haben enorme Preissteigerungen bei der Entsorgung zur Folge.
Wirklich kompliziert werden die Folgen des neuen ElektroG2 ab 2018. Mit der Reduzierung von 10 auf 6 Kategorieren müssen alle Registrierungen und die Abholorganisation geändert werden. Es wird dann die folgenden Kategorien geben:
- Wärmeüberträger (wie Kühl-/Gefrierschränke, Klimageräte, Ölradiatoren, Wärmepumpentrockner
- Bildschirme / Geräte mit Monitoren über 100 Quadratzentimeter (wie Fernseher, Monitore, Notebooks)
- Lampen (wie Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, LED-Lampen)
- Großgeräte (wie Herde, Waschmaschinen, Spülmaschinen)
- Kleingeräte (wie Toaster, Staubsauger, Radio)
- Kleine IT- und Telekomgeräte (wie Handy, Taschenrechner, Telefone)
Durch die Änderung werden bei den Herstellern Umstellungskosten in Höhe von bis zu 500Mio € erwartet.
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